Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der BKM Bremer Kunststoff Manufaktur GmbH (nachfolgend „BKM“) und ihren Auftraggeber:innen, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. BKM erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Geschäftskunden (B2B); ein Vertragsschluss mit Verbraucher:innen findet nicht statt. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, BKM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von BKM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BKM oder durch Beginn der Ausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang (u. a. Übernahme bestehender Werkzeuge und laufender Produktion, Spritzguss-Fertigung, Veredelung von Kunststoffteilen, Montage von Baugruppen) ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).
§ 5 Liefertermine und Lieferverzug
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von BKM ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Gerät BKM in Lieferverzug, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Nettopreises der vom Verzug betroffenen Leistung je vollendeter Woche des Verzugs zu verlangen, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises dieser Leistung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Höhere Gewalt sowie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel und andere von BKM nicht zu vertretende Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen.
§ 6 Mitwirkung und Annahme durch den Auftraggeber
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vertragsgemäß angebotenen Ware in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, ist BKM berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (u. a. zusätzliche Lager- und Versicherungskosten) gesondert in Rechnung zu stellen. Das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von BKM.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Bei berechtigter, rechtzeitiger Mängelrüge leistet BKM nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 9 Haftung
BKM haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BKM nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten technischen und kaufmännischen Informationen, insbesondere Konstruktionsunterlagen und Werkzeugdaten, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BKM in Stuhr. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
